Kosten

Da ich psychologische Psychotherapeutin bin und meine Praxis über einen Versorgungsauftrag im Rahmen der kassenärztlichen Zulassung durch die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) verfügt, können die Behandlungskosten durch alle gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenkassen i.d.R. übernommen werden.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt bei gesetzlich versicherten Personen direkt von uns, über die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen – Anhalt, mit der entsprechenden Krankenkasse (GKV).

Die private Krankenversicherung (PKV) übernimmt die Kosten entsprechend der individuellen Vertragsvereinbarungen, welche sehr individuell und unterschiedlich sein können. Die Beihilfe erstattet die Kosten für eine Psychotherapie in der Regel anteilig in Kombination mit der PKV.

Die Abrechnung der Leistungen erfolgt hierbei direkt mit dem Versicherten und dieser kann die Behandlungskosten entsprechend den individuellen Versicherungsvereinbarungen bei der PKV und ggf. bei der Beihilfe zur Erstattung einreichen.

i: Informieren Sie sich bitte vor Behandlungsbeginn bei Ihrer PKV und / oder Beihilfe über die Möglichkeiten der Kostenübernahme und den Umfang Ihrer Versicherungsleistungen.

Die Kosten für Beratung und Coaching werden nicht von den Krankenkassen übernommen und sind i.d.R. selbst zu tragen.

Bei beruflichem Coaching für Führungskräfte oder zur Burnout-Prävention beteiligen sich ggf. die Arbeitgeber. Dies müsste von Ihnen individuell erfragt und vereinbart werden.

Da viele Patienten lange auf einen Termin warten müssen, sollte eine Absage nur in dringenden Notfällen und spätestens zwei Arbeitstage vor der Behandlung erfolgen. Nicht abgesagte Termine würden wir Ihnen nur ungern in Rechnung stellen.