Nebenwirkungen und Risiken

Insbesondere zu Beginn einer Behandlung und in den ersten Phasen der Psychotherapie kann es durch die intensivere Beschäftigung und Auseinandersetzung mit schwierigen Themen und Problemen, zu einer phasenweisen Verschlechterung (sog. „Erstverschlechterung“) der Beschwerden und einem verstärkten emotionalen Belastungserleben kommen.

Zudem ist eine zeitliche Mehrbelastung für die regelmäßigen Therapietermine, für die Bearbeitungszeiten von Therapieaufträgen und den -übungen, einzuplanen.

Die wichtigste Arbeit findet in der Regel zwischen den Therapieterminen statt!

Psychotherapie versteht sich nicht als ein einseitiger Prozess, sondern deren Erfolg hängt essenziell von ihrer aktiven und motivierten Mitarbeit ab. Als Ihre Therapeutin stehe Ihnen als Wegbegleiterin, mit meinen fachlichen Kompetenzen und mit Rat und Tat zur Seite. Ich gebe Ihnen Orientierung, wenn der Weg etwas unübersichtlich und verworren erscheint, ermuntere Sie auf dem Weg zu bleiben, spende Mut und Optimismus, wenn‘s mal schwer wird, aber gehen müssen Sie den Weg Ihrer „Veränderung“ selbst.

Metaphorisch könnte man dies mit dem Besteigen eines Berggipfels vergleichen, der oftmals Kraft und Durchhaltevermögen von einem abverlangt – aber wenn der Aufstieg geschafft wurde, ist es die großartige Aussicht in aller Regel die Mühe wert gewesen.

Was Sie sonst noch beachten sollten

Die Inanspruchnahme von Psychotherapie auf Grund einer (zurückliegenden) psychischen Erkrankung kann unter Umständen zu Schwierigkeiten bei bestimmten Versicherungsabschlüssen (beispielsweise von Berufsunfähigkeits- oder privaten Krankenversicherungen) führen. Viele Versicherungen verweigern den Abschluss eines Versicherungsvertrages oder schließen Leistungsansprüche aus den Verträgen aus. Hierbei verhalten sich die Versicherungen sehr unterschiedlich in der Gewichtung und Bewertung bezogen wie lang die Behandlung bereits zurück liegt bzw. wann die psychische Erkrankung erstmals diagnostiziert worden ist. Nicht selten werden Zeiträume von drei, fünf oder zehn Jahren erfragt. Hier können Falschaussagen oder das Unterschlagen von Angaben zu Leistungsausschlüssen im Schadensfall führen.

Ähnlich könnte es ebenfalls zu Ausschlüssen oder Erschwernissen im Rahmen von Auswahlverfahren als Zugang zu bestimmten Berufsgruppen (Polizei, Bundeswehr o. ä.) sowie Verbeamtungsverfahren (Lehramt o. ä) zur Folge haben.

Dies sollte jedoch bei Vorliegen von psychischen Beschwerden nicht Grund für Sie sein, sich gegen eine Vorstellung in einer psychotherapeutischen Praxis zu entscheiden.

Eine diagnostische Abklärung ob die bestehenden psychischen Beschwerden einer dringenden Behandlung bedürfen, ist innerhalb der sog. psychotherapeutischen Sprechstunde und Probatorik durchaus möglich und unkritisch, bezogen auf die oben beschriebenen möglichen Einschränkungen.